Organe und Vertretung in der Schweiz
Sicherstellung gesetzlicher Organfunktionen
Schweizer Gesellschaften unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Organe und Vertretung. Insbesondere ist eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz erforderlich.
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Biolley Treuhand stellt die notwendigen Organfunktionen für Gesellschaften sicher, deren Eigentümer oder Geschäftsführer nicht in der Schweiz ansässig sind.
Unsere Leistungen
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, um die gesetzliche Anforderung für eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz zu erfüllen:
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Sie bleiben völlig anonym und setzen einen Schweizer Verwaltungsrat ein.
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Sie werden selber als oberstes Organ (einziger Verwaltungsrat oder Präsident) eingetragen und setzen lediglich einen einfachen Schweizer Direktor ein.
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​Biolley Treuhand unterstützt Sie im jeden Fall:
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Sicherstellung der gesetzlich erforderlichen Organfunktionen
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Bereitstellung von Verwaltungsrats- oder Vertretungsstrukturen
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Einbindung in bestehende Gesellschaften
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Klare Definition von Zuständigkeiten
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Rechtlich saubere Umsetzung und Dokumentation
Die Einrichtung kann auf Wunsch vollständig aus der Distanz umgesetzt werden.
Einordnung
Die Organstruktur ist ein zentraler Bestandteil jeder Schweizer Gesellschaft. Sie beeinflusst nicht nur die formelle Zulässigkeit, sondern auch die Akzeptanz bei Banken und Behörden.
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Für eine unverbindliche erste Kontaktaufnahme stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Eine kurze Nachricht genügt, um den Austausch zu beginnen.