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Mantel- vs. Vorratsgesellschaften in der Schweiz

Einordnung

Einordnung und Begriffserklärung

In der Schweiz werden die Begriffe „Mantelgesellschaft“ und „Vorratsgesellschaft“ in der Praxis häufig verwechselt. Aus rechtlicher und praktischer Sicht handelt es sich jedoch um grundlegend unterschiedliche Strukturen.

Das Verständnis dieser Unterscheidung ist entscheidend beim Erwerb einer bestehenden Gesellschaft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Begriffe "Mantelgesellschaft" und "Vorratsgesellschaft" werden häufig verwechselt

  • Mantelgesellschaften haben eine Vergangenheit und können wirtschaftliche sowie rechtliche Risiken enthalten. Änderungen können durch das Handelsregister abgelehnt oder eingeschränkt werden

  • Vorratsgesellschaften sind neu gegründet, ohne Altlasten und im Handelsregister eingetragen – sofort einsatzbereit

Kurzfassung

Was ist eine Mantelgesellschaft?

Mantelgesellschaften

Der Begriff Mantelgesellschaft bezeichnet eine bestehende Gesellschaft, die ihre operative Tätigkeit eingestellt hat, jedoch als rechtliche Hülle („Mantel“) weiterbesteht.

 

Solche Gesellschaften verfügen über eine Vergangenheit und können mit:

  • früherer Geschäftstätigkeit

  • unklarer finanzieller Historie

  • möglichen Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten

verbunden sein.

Daher erfordert der Erwerb einer Mantelgesellschaft eine sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Prüfung.

Handelsregisterrechtliche Einordnung und Risiken bei Mantelgesellschaften

Rechtliches

Das Handelsregisteramt prüft Änderungen bei bestehenden Gesellschaften und kann diese ablehnen, wenn es sich um eine Mantelgesellschaft handelt.

Typische Kriterien für eine solche Einstufung sind:

  • Einstellung der operativen Tätigkeit

  • Fehlende wirtschaftliche Substanz (keine verwendbaren Aktiven)

  • Überschuldung (z.B. kein Eigenkapital vorhanden)


​Wird eine Gesellschaft als Mantel qualifiziert, kann dies dazu führen, dass eine wirtschaftliche Neugründung angenommen wird. In diesem Fall sind zusätzliche rechtliche Anforderungen zu erfüllen, und Änderungen können verzögert oder nicht eingetragen werden.

Was ist eine Vorratsgesellschaft?

Vorratsgesellschaften

Eine Vorratsgesellschaft ist eine neu gegründete, auf Vorrat gehaltene Gesellschaft ohne operative Tätigkeit.

Typische Merkmale:

  • keine operative Tätigkeit

  • keine Verbindlichkeiten oder Altlasten

  • vollständig oder teilliberiertes Eigenkapital

  • klare und überprüfbare Struktur

  • im Handelsregister eingetragen

  • sofort einsatzbereit

 

Der Erwerb erfolgt über einen klar definierten und rechtlich sauberen Prozess und ermöglicht einen direkten operativen Start ohne Unsicherheiten aus der Vergangenheit.

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